AGB - Heinrich Höner GmbH & Co KG

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heinrich Höner GmbH & Co. KG, Ostarpstrasse 26, 59302 Oelde, NRW:

1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch uns.

(2) Bedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen. Der Kunde hat uns vor Vertragsschluss auf die beabsichtigte Einbeziehung seiner Bedingungen hinzuweisen.

2. ANGEBOTE UND ANGEBOTSUNTERLAGEN

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Etwas anderes gilt nur, wenn wir die zu dem 
Angebot gehörigen Unterlagen ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An unseren Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor.

(3) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen Bestätigung.

(4) Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise aufgrund gestiegener Lohn-, Material- und Rohstoffkosten zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsschluss eingetreten sind.

(5) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge gelten als vertragsgemäße Erfüllung, sofern diese Änderung des Lieferumfanges unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.

3. PREISE

Die Preise verstehen sich ab Werk Oelde zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten und der bei unserer Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. LIEFERFRIST

(1) Lieferfristen verstehen sich als ca-Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Lauf von Lieferfristen beginnt nach technischer Klarheit des Auftrages, wozu im Einzelfall insbesondere vom Kunden kostenlos, frei unser Werk zu stellende Daten, Zeichnungen und Versuchsmuster in angeforderter Menge und endgültiger Ausführung gehören.

(3) Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Absendung der Ware danach unmöglich wird. Dies gilt nicht, wenn wir die Unmöglichkeit aufgrund eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten haben.

(4) Halten wir Vertragsfristen nicht ein, muss uns der Kunde angemessene Nachfristen zur Erfüllung setzen. Ein sofortiger Rücktritt ist ausgeschlossen.

(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde darf Teillieferungen nur ablehnen, wenn diese ihm auch unter Berücksichtigung unserer Interessen nicht zumutbar sind.

5. LIEFERUNGSVERHINDERUNG

Unvorhergesehene von uns nicht zu vertretene Ereignisse, die zu einer Produktionsstörung oder Produktionsunterbrechung führen, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von unserer Lieferverpflichtung und berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verpflichten uns dazu, in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

6. VERSAND

(1) Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung unserer Leistung auf den Kunden über.

(3) Soweit der Kunde keine Weisungen für den Transport erteilt, wählen wir das Transportmittel nach billigem Ermessen aus.

(4) Wenn die versandfertig gemeldete Ware nicht abgenommen wird, können wir dem Kunden eine Frist zur Abnahme der Ware setzen. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

7. VERPACKUNG UND VERSICHERUNG

Versicherung gegen Bruch, Transport- und Feuerschaden erfolgt durch den Kunden.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGEN

(1) Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte entsprechend den normierten Toleranzen sind zulässig. Mängelrügen sind schriftlich oder elektronisch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang zu erheben. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Sollten bei Gefahrenübergang Mängel unser Lieferung und/oder Leistung vorliegen, hat der Kunde lediglich einen Anspruch auf Nacherfüllung. Wir sind zunächst berechtigt, die Mängel zu beseitigen oder den Kunden neu zu beliefern.
Der Kunde hat uns zumindest zwei Nacherfüllungsversuche zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird diese für den Kunden unzumutbar verzögert, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ausbau- und Einbaukosten von uns gelieferter Ware tragen wir im Falle der Nacherfüllung nicht, es sei denn wir hätten die mangelhafte Warenlieferung zu vertreten.

(2) Bei Lohnarbeiten übernehmen wir für die Unversehrtheit der angelieferten Ware keine Haftung. Wir haften nur für ordnungsgemäße Bearbeitung entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Ist die von uns durchgeführte Bearbeitung der Ware mangelhaft, so wird diese Bearbeitung kostenlos wiederholt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Materialersatz sowie Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung oder aber grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten von uns.

(3) Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistungen verjähren 12 Monate nach dem Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon bleiben Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr.2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Hierfür gilt die gesetzliche 
Verjährungsfrist.

(4) Unsere Nacherfüllungspflicht erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an unseren Leistungen nicht bestimmungsgemäße Veränderungen vorgenommen oder die Waren unsachgemäß behandelt haben.

(5) Erhalten wir von unseren Kunden zur Produktion benötigte Werkzeuge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und/oder sonstige Daten ganz oder teilweise nicht, so gerät der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von mindestens einer Woche in Verzug. Wir sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, den Kunden nach § 643 BGB zur Mitwirkung aufzufordern.

9. SCHADENSERSATZ

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach Maßgabe dieses Abschnitts.

(2) Schadensersatzansprüche gegen uns wegen Pflichtverletzung, nicht rechtzeitiger Vertragserfüllung bzw. Mangelhaftigkeit unserer Ware sind ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe ahrlässigkeit zur Last oder wir hätten eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

(3) Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung stets auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen 
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Kunde ist nur dann berechtigt, uns eine mit einem Dritten vereinbarte Vertragsstrafe zu belasten, wenn er uns ausdrücklich vor Vertragsschluss schriftlich auf diese Regelung hingewiesen hat und wir dem Kunden schriftlich den Empfang dieses Hinweises bestätigt haben. Vertragsstrafenbestimmungen mit uns widersprechen wir hiermit.

10. ABNAHME UND PRÜFUNG

Falls für zu liefernde Erzeugnisse eine Funktionsprüfung vorgeschrieben oder vereinbart ist, hat diese am vertraglich hierfür vereinbarten Ort, sonst in unserem Werk sofort nach Versandbereitschafts-Meldung auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Unterlässt dieser die Durchführung, so gelten die Erzeugnisse mit Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß abgenommen geliefert.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Falls in unserem Angebot nicht anders lautende Zahlungsbedingungen festgelegt sind, hat die Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Zahlung auf einem unserer Konten.

(2) Gutschriften gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit unserer Forderungen bei Verzug des Kunden; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unserem Vergütungsanspruch kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Kunde ist jedoch befugt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung nehmen wir schon jetzt an.

(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Kunde verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für uns.

(3) Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in der Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. 

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzunehmen. In der Warenrücknahme oder sonstigen Ausübung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies schriftlich erklärt.

(5) Die Waren und die an ihre Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

(6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe unsere Forderungen überschießender Sicherheiten verpflichtet.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und Wechseln und allen sonstigen aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten Oelde.

14. DATENSPEICHERUNG

Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

15. GEHEIMHALTUNG

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 
Zeichnungen, Modelle, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nur im Rahmen der erforderlichen Bearbeitung des Auftrags überlassen oder zugängig gemacht werden. Vervielfältigungen solcher Gegenstände sind nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse oder urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

16. SONSTIGES, SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte irgendeine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand 01.07.2023